Wir unterstützen Sie als Eltern bei Fragen in Zusammenhang mit der Schule. Wir unterstehen der Schweigepflicht und eine Beratung ist immer vertraulich. Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen und besprechen mit Ihnen zusammen das weitere Vorgehen. Zeigt sich der Bedarf für eine schulpsychologische Abklärung, ist die Zusammenarbeit mit der zuständigen Lehrperson und der Schulleitung erforderlich.
Im Folgenden einige Beispiele, die Eltern veranlassen können Beratung in Anspruch zu nehmen:
Bei einer schulpsychologischen Abklärung wird das Kind und seine Situation ganzheitlich erfasst. Bei Bedarf wird eine schulpsychologische Abklärung durchgeführt mit dem Ziel, eine wirkungsvolle, konsens- und tragfähige Lösung zu finden, damit das Schulkind in seiner Entwicklung möglichst seinen Bedürfnissen entsprechend unterstützt werden kann. Bei Bedarf ziehen wir weitere Fachpersonen zu.
Als beruflich anerkannte Psychologinnen und Psychologen unterstehen wir dem Psychologieberufegesetz (PsyG). Das heisst, dass wir dem Berufsgeheimnis unterstellt sind und vertrauliche Informationen nur mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis von uns an Dritte weitergegeben werden dürfen.