Anmeldung

Eine Anmeldung für eine schulpsychologische Abklärung erfolgt meist nach einem Schulischen Standortgespräch an dem die Eltern und Lehr- und Fachpersonen der Schule teilgenommen haben. Für eine Anmeldung ist das Anmeldeformular vollständig auszufüllen und per Post an den SPD zu senden.

Eine schulpsychologische Anmeldung erfolgt in aller Regel freiwillig.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine solche, wenn

  • eine Sonderschulung geprüft werden soll
  • keine Einigung über sonderpädagogische Massnahmen erzielt werden kann
  • Unklarheiten bestehen

siehe auch
Merkblatt Schulpsychologischer Dienst


Das Anmeldeformular wird von der Lehrperson oder einer Fachlehrperson zusammen mit den Eltern ausgefüllt. Bitte achten Sie auf die erforderlichen Unterschriften.

Bei der Frage nach Sonderschulbedarf braucht es zwingend eine Abklärung beim SPD mit Zustimmung der Schulpflege oder einer von ihr bezeichneten Stelle.

Anmeldungen aus Privatschulen müssen bei der Schulverwaltung des Wohnortes des Kindes eingereicht werden. Die Schulgemeinde erteilt danach den Abklärungsauftrag an den SPD.


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Anmeldefristen und Wartezeiten

Anmeldungen werden laufend entgegengenommen.  Je nach Dringlichkeit oder Problematik wird durch den Schulpsychologischen Dienst eine Priorisierung vorgenommen. Die Wartefrist kann daher beträchtlich variieren.

Wenn die Anmeldung bis zum 31. März beim SPD eintrifft, können allfällige Empfehlungen rechtzeitig auf den Schuljahreswechsel erfolgen.

Ausnahme:
Anmeldungen zur Abklärung des Sonderschulbedarfs müssen bis spätestens am 30. November erfolgt sein.