Angebot für Privatschüler und -schülerinnen

Eine schulpsychologische Abklärung für ein Kind aus einer Privatschule kann erfolgen wenn folgender Bedarf geklärt werden muss:

  • Indikation einer aus schulischen Gründen notwendigen Psychotherapie, Logopädie oder Psychomotorik
  • Rückschulung aus der Privatschule in die Volksschule bei vermutetem Förderbedarf
  • Klärung einer Sonderschulbedürftigkeit unter folgenden Bedingungen:

Die Eltern müssen damit einverstanden sein, ihr Kind aus der Privatschule zu nehmen und in einem integrierten Setting in der Volksschule (ISR) oder in einer vom Kanton anerkannten Sonderschule beschulen zu lassen, wenn die Abklärung des SPD einen Sonderschulbedarf ausweist.


Nehmen Sie mit uns Kontakt auf bevor Sie eine Anmeldung ausfüllen. In einem Vorgespräch nehmen wir uns in einer Sprechstunde Zeit für Ihr Anliegen und klären die weiteren Schritte.

Eine Anmeldung an den SPD erfolgt immer über die Schulgemeinde der Wohngemeinde des Kindes.  Das Anmeldeformular muss bei der Schulverwaltung eingereicht werden, welche uns dann den Auftrag für die Abklärung erteilt.