Anmeldungen werden laufend entgegengenommen. Je nach Dringlichkeit oder Problematik wird durch den Schulpsychologischen Dienst eine Priorisierung vorgenommen. Die Wartefrist kann daher beträchtlich variieren.
Wenn die Anmeldung bis zum 31. März beim SPD eintrifft, können allfällige Empfehlungen rechtzeitig auf den Schuljahreswechsel erfolgen.
Ausnahme:
Anmeldungen zur Abklärung des Sonderschulbedarfs müssen bis spätestens am 30. November erfolgt sein.